Europäer und Amerikaner wollen Wladimir Putin völkerrechtlich zur Verantwortung ziehen. Leider fehlt es ihnen selbst an Glaubwürdigkeit.
Ein Angriffskrieg ist einer der schlimmsten Verstöße gegen das Völkerrecht. Er ist »das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, dass es in sich alle Schrecken der anderen Verbrechen einschließt und anhäuft.« So steht es im Nürnberger Urteil gegen Hermann Göring und andere Nazigrößen vom Oktober 1946.
Washington, London und Paris wollten über Gewalt entscheiden können, ohne sich einer internationalen Kontrolle zu unterwerfen. Wie beim Angriff auf den Irak vor 20 Jahren.
Umso schwerer ist die Vorstellung zu ertragen, der von Wladimir Putin befohlene Angriff auf die Ukraine könne völkerrechtlich folgenlos bleiben. Verständlich, dass Europa und die USA nach Wegen suchen, den russischen Präsidenten wegen der Entfesselung des Kriegs zu belangen.
Leider ist es auch unglaubwürdig und ziemlich bigott.
Eigentlich wäre Den Haag in den Niederlanden der richtige Ort, um über Putins Krieg zu richten. Doch der Internationale Strafgerichtshof ist machtlos, was ausgerechnet an den Staaten liegt, die in Nürnberg Rechtsgeschichte geschrieben haben. Russland, aber auch die USA, Frankreich und Großbritannien lehnen es ab, sich der internationalen Rechtsprechung zu unterwerfen, was das Verbrechen der Aggression betrifft. Ausgerechnet beim Verbrechen gegen den Frieden, wie es früher hieß, sind Den Haag die Hände gebunden.
Der Grund ist Machtpolitik. Washington, London und Paris wollten über den Einsatz militärischer Gewalt entscheiden können, ohne sich einer internationalen Kontrolle zu unterwerfen. So wie Amerikaner und Briten beim Angriff auf den Irak, der fast auf den Tag genau vor 20 Jahren begann.
Die Idee des Strafrechts ist aber, dass es für alle gleichermaßen gilt. Sonst verliert es seine Glaubwürdigkeit. Das gilt auch für das Völkerstrafrecht.
Ein hybrides Tribunal gegen Putin, wie es Bundesaußenministerin Annalena Baerbock vorschlägt, wäre der falsche Weg.
Die führenden westlichen Staaten wollen Putin vor ein Gericht bringen, während sie selbst Immunität beanspruchen. Damit kommen sie nicht durch. Viele Staaten des Globalen Südens erkennen, zu Recht, einen Fall von Doppelmoral.
Dabei ist die Forderung, Putin völkerrechtlich für den Krieg zu belangen, richtig. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass er jemals vor Gericht steht, eher klein ist. Doch wer weiß, wie es am Ende ausgeht: Auch der frühere serbische Präsident Slobodan Milošević hätte wohl nie geglaubt, dass er einmal in einem Gefängnis in den Niederlanden enden würde.
Jetzt hat der Gerichtshof einen Haftbefehl gegen Putin wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder erlassen. Besser als nichts, könnte man sagen. Aber die Beweisführung ist äußerst schwierig.
Zumal viel entscheidender ist, dass der russische Präsident für sein zentrales Verbrechen, den Überfall auf ein friedfertiges Nachbarland, zur Rechenschaft gezogen wird. Allein die symbolische Wirkung eines Haftbefehls wegen des Verbrechens der Aggression wäre enorm. Er wäre das stärkste Signal für die Zukunft des völkerrechtlichen Gewaltverbots.
Deshalb ist auch die Einrichtung eines sogenannten hybriden Tribunals, wie es Bundesaußenministerin Annalena Baerbock vorschlägt, der falsche Weg. Vor einem solchen Gericht, das nach ukrainischem Recht arbeiten soll, genösse ausgerechnet Wladimir Putin Immunität. Was wäre das für ein Signal?
Stattdessen sollte sich die Bundesregierung für ein internationales Sondergericht einsetzen, wie es von mehreren Völkerrechtlern gefordert wird. Grundlage wäre ein Vertrag zwischen der Ukraine und den Vereinten Nationen, der von der Uno-Generalversammlung gebilligt wird. Auf diesem Weg könnte Russland das Tribunal nicht mit einem Veto im Sicherheitsrat aufhalten.
Eine deutliche Mehrheit der Uno-Mitgliedstaaten müsste einem solchen Gericht allerdings zustimmen. Nur dann hätte es die nötige Legitimität. Und genau hier kommt die Glaubwürdigkeit des Westens ins Spiel.
Um zweifelnde Staaten in Asien, Afrika oder Südamerika zu überzeugen, müssten Amerikaner und Europäer die zwei Dinge miteinander verbinden. Ein Sondertribunal gegen Putin als schnelle Antwort auf den russischen Angriffskrieg. Und die Zusicherung, dass man sich bei Verbrechen der Aggression künftig auch selbst dem Internationalen Strafgerichtshof unterwerfen wird. Die USA ebenso wie Großbritannien und Frankreich.
Gleiches Recht für alle: So würde vollendet, was vor mehr als 80 Jahren mit den Nürnberger Prozessen begann. ( Spiegel vom 17.03.2023)